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Beschreibung

► Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe ► Ermittlung der Wertminderung ► Beurteilung des Unfallherganges ► Beweissicherung ► Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls, rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. ► Wichtig: Bei Selbstverschulden / Kaskoschäden ist man verpflichtet, den von der Versicherung genannten Sachverständigen zu konsultieren.


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