► Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe
â–º Ermittlung der Wertminderung
â–º Beurteilung des Unfallherganges
â–º Beweissicherung
â–º Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls, rechnen wir direkt mit der
Versicherung des Unfallgegners ab.
► Wichtig: Bei Selbstverschulden / Kaskoschäden ist man verpflichtet,
den von der Versicherung genannten Sachverständigen zu
konsultieren.